Erwägungsgrund 4 32008D0670
Es ist zweckdienlich, die Sisnet-Finanzregelung entsprechend an die Haushaltsordnung der Gemeinschaft anzugleichen und gleichzeitig die internen Verfahren des Ratssekretariats zu vereinfachen, wobei insbesondere das Amt des Finanzkontrolleurs abgeschafft und seine Aufgaben gegebenenfalls durch die des Internen Prüfers nach Artikel 85 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 ersetzt werden sollten.