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Die Kommission hat am 16. April 2007 das jährliche Arbeitsprogramm 2007 für das Spezifische Programm Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung als Teil des Generellen Programms Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte genehmigt.
Artikel 8 des Beschlusses Nr. 1786/2002/EG sieht vor, dass die Kommission einen jährlichen Arbeitsplan für die Durchführung des Programms, die Festlegung von…
Der Arbeitsplan für 2007 wurde mit dem Beschluss 2007/102/EG der Kommission angenommen.
Zur Durchführung des Programms nimmt die Kommission im Einklang mit den allgemeinen Zielen des Artikels 2 bis Ende September ein jährliches Arbeitsprogramm an,…
Der Beschluss 2002/630/JI sollte ab dem 1. Januar 2007 durch den vorliegenden Beschluss und durch den Beschluss zur Auflegung des spezifischen Programms…
Der Arbeitsplan für 2007 wurde am 12. Februar 2007 angenommen.
Im Februar 2007 wurde eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Rahmenpartnerschaften auf der Grundlage des Programms Kriminalprävention und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.