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Verlangt eine Harmonisierungsrechtsvorschrift der Gemeinschaft vom Hersteller die Erklärung, dass ein Produkt nachweislich die geltenden Anforderungen erfüllt („EG-Konformitätserklärung“), wird in dieser Rechtsvorschrift auch vorgeschrieben, dass eine einzige Erklärung für alle für das Produkt geltenden Gemeinschaftsrechtsakte ausgestellt wird, die alle einschlägigen Informationen darüber enthält, auf welche Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft sie sich bezieht, wobei die Fundstellen der betreffenden Rechtsvorschriften im Amtsblatt anzugeben sind.
Unterliegt das Produkt mehreren Rechtsakten der Europäischen Union, in denen jeweils eine EU-Konformitätserklärung vorgeschrieben ist, so stellt der Hersteller…
Unterliegt ein Gerät mehreren Rechtsakten der Union, in denen jeweils eine EU-Konformitätserklärung vorgeschrieben ist, so stellt der Hersteller nur eine…
Unterliegt ein Messgerät mehreren Rechtsvorschriften der Europäischen Union, in denen jeweils eine Konformitätserklärung vorgeschrieben ist, wird nur eine…
Unterliegt ein Produkt, das unter einen gemäß Artikel 4 erlassenen delegierten Rechtsakt fällt, mehreren Rechtsakten der Union, in denen jeweils eine…
Die Hersteller sollten eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, um Informationen über die Konformität der Produkte mit dieser Verordnung bereitzustellen. Die…
1. Nr. xxxxxx (einmalige Kennnummer des Produkts) 2. Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten; 3. Die alleinige Verantwortung für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.