Erwägungsgrund 16 32019L0882
Es ist somit erforderlich, die Durchführung der VN-Behindertenrechtskonvention in der Union durch das Aufstellen einheitlicher Unionsvorschriften zu vereinfachen. Durch diese Richtlinie werden die Mitgliedstaaten auch in ihren Bemühungen um eine harmonisierte Erfüllung ihrer nationalen Verpflichtungen und ihrer Verpflichtungen nach der VN-Behindertenrechtskonvention im Hinblick auf die Barrierefreiheit unterstützt.