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Mit dem Beschluss 2001/549/EG des Rates vom 16. Juli 2001 über eine Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien hat die Gemeinschaft der Bundesrepublik Jugoslawien ein langfristiges Darlehen von bis zu 225 Mio. EUR gewährt, um die Tragfähigkeit der Zahlungsbilanz sicherzustellen und die Reserveposition des Landes zu stärken. Das Darlehen wurde von der Kommission im Oktober 2001 in einem einzigen Betrag in voller Höhe ausgezahlt.
Mit dem Beschluss 2002/882/EG des Rates vom 5. November 2002 über eine weitere Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien hat die Gemeinschaft der…
Montenegro übernimmt die getrennte Haftung für die Rückzahlung des Kapitals und die Zahlung der Zinsen sowie aller sonstigen anfallenden Kosten und Ausgaben im…
Die Gemeinschaft stellt Serbien eine Makrofinanzhilfe in Form einer Darlehensfazilität über einen Kapitalbetrag von maximal 200 Mio. EUR und mit einer…
Im Gefolge der Kosovo-Krise genehmigte der Rat mit dem Beschluss 1999/282/EG eine Finanzhilfe für Albanien von bis zu 20 Mio. EUR in Form eines langfristigen…
Es ist angebracht, dass die Gemeinschaft Ungarn im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 eingeführten Fazilität des mittelfristigen finanziellen…
Es ist angebracht, dass die Gemeinschaft Lettland im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 eingeführten Fazilität des mittelfristigen finanziellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.