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Im Gefolge der Kosovo-Krise genehmigte der Rat mit dem Beschluss 1999/282/EG eine Finanzhilfe für Albanien von bis zu 20 Mio. EUR in Form eines langfristigen Darlehens. Da die Zahlungsbilanz besser ausfiel als erwartet, verzichteten die Behörden darauf, die Freigabe dieser Hilfe zu beantragen, so dass sie im Jahr 2001 von der Kommission gestrichen wurde.
Mit dem Beschluss 2001/549/EG des Rates vom 16. Juli 2001 über eine Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien hat die Gemeinschaft der Bundesrepublik…
Mit dem Beschluss 2002/882/EG des Rates vom 5. November 2002 über eine weitere Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien hat die Gemeinschaft der…
Die Darlehenskomponente dieser Finanzhilfe beläuft sich auf einen Kapitalbetrag von höchstens 9 Mio. EUR, mit einer Laufzeit von maximal 15 Jahren. Zu diesem…
Der Internationale Währungsfonds (IWF) genehmigte am 21. Juni 2002 für Albanien ein dreijähriges Programm im Rahmen der Armutsbekämpfungs- und…
Da sich Albanien auf einer relativ niedrigen Entwicklungsstufe befindet, stellt eine Finanzhilfe der Gemeinschaft in Form einer Kombination aus einem…
Am 5. Dezember 2000 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 über die Hilfe für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.