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Mit dem Beschluss 2002/882/EG des Rates vom 5. November 2002 über eine weitere Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien hat die Gemeinschaft der Bundesrepublik Jugoslawien ein Darlehen von bis zu 55 Mio. EUR gewährt, um die Tragfähigkeit der Zahlungsbilanz sicherzustellen und die Reserveposition des Landes zu stärken. Das Darlehen wurde von der Kommission vollständig ausgezahlt, und zwar in drei Tranchen von 10 Mio. EUR im Februar 2003, 30 Mio. EUR im September 2003 und 15 Mio. EUR im April 2005.
Mit dem Beschluss 2001/549/EG des Rates vom 16. Juli 2001 über eine Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien hat die Gemeinschaft der Bundesrepublik…
Montenegro übernimmt die getrennte Haftung für die Rückzahlung des Kapitals und die Zahlung der Zinsen sowie aller sonstigen anfallenden Kosten und Ausgaben im…
Die Gemeinschaft stellt Serbien eine Makrofinanzhilfe in Form einer Darlehensfazilität über einen Kapitalbetrag von maximal 200 Mio. EUR und mit einer…
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft wird Serbien von der Kommission in zwei Darlehenstranchen unter den in Absatz 2 genannten Bedingungen zur Verfügung gestellt.…
Es ist angebracht, dass die Gemeinschaft Ungarn im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 eingeführten Fazilität des mittelfristigen finanziellen…
Im Gefolge der Kosovo-Krise genehmigte der Rat mit dem Beschluss 1999/282/EG eine Finanzhilfe für Albanien von bis zu 20 Mio. EUR in Form eines langfristigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.