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Am 10. Juli 2006 schlossen Montenegro und Serbien eine Vereinbarung zur Regelung der Mitgliedschaft in internationalen Finanzorganisationen und zur Aufteilung der Forderungen und Verbindlichkeiten; dieser Vereinbarung zufolge sollten die der Bundesrepublik Jugoslawien bzw. dem Staatenbund Serbien und Montenegro im Rahmen von Makrofinanzhilfen gewährten Darlehen weiterhin zu 90 % von Serbien und zu 10 % von Montenegro bedient werden, solange die jeweiligen Anteile nicht nach dem Endbegünstigtenprinzip neu festgelegt werden.
Die beiden Länder kommen ihren Schuldendienstverpflichtungen entsprechend der zwischen ihnen vereinbarten Aufteilung im Verhältnis 10:90 nach; ausgenommen ist…
Angesichts der Beziehungen, die sich zwischen der Europäischen Union und Montenegro als unabhängigem Staat entwickelt haben, insbesondere der mit dem Beschluss…
Hierzu wird die Kommission ermächtigt, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses mit den Behörden Montenegros einen getrennten Darlehensvertrag über…
Montenegro und Serbien kommen über die Zentralbank von Montenegro und die Nationalbank von Serbien ihren Schuldendienstverpflichtungen aus den…
Gemäß Anhang 4 der zwischen Montenegro und Serbien am 10. Juli 2006 geschlossenen Vereinbarung wurde auf Montenegro in diesem Zusammenhang eine Gesamtschuld in…
Montenegro und Serbien haben aufgrund dieses Beschlusses keinen Anspruch auf zusätzliche Zahlungen in Form einer Makrofinanzhilfe.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.