Erwägungsgrund 1 32008D0803
Aus der Kommission zur Verfügung stehenden Berichten, Stellungnahmen und Informationen der Vereinten Nationen (UN), u. a. dem Bericht des Sonderberichterstatters über außergerichtliche Hinrichtungen vom 27. März 2006, der Erklärung des Sonderberaters des Sonderbeauftragten für Kinder in bewaffneten Konflikten vom 13. November 2006 und der Stellungnahme des Sonderberichterstatters über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung vom 29. Oktober 2007, sowie anderen allgemein zugänglichen Berichten und Information anderer relevanter Quellen, u. a. von Nichtregierungsorganisationen, geht hervor, dass die nationalen Rechtsvorschriften der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka, die die internationalen Menschenrechtsübereinkommen umfassen, insbesondere den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, nicht tatsächlich umgesetzt werden.