Erwägungsgrund 4 32008D0803
Die Kommission hat die erlangten Informationen geprüft und kam zu dem Schluss, dass sie die Einleitung einer Untersuchung rechtfertigen, mit der ermittelt werden soll, ob die Rechtsvorschriften Sri Lankas zur Anerkennung und zum Schutz der grundlegenden Menschenrechte tatsächlich umgesetzt werden. Gleichzeitig könnte so ermittelt werden, ob eine vorübergehende Rücknahme der Sonderregelung gerechtfertigt wäre.