Erwägungsgrund 1 32008D0852
Nach Artikel 29 des Vertrags soll das Ziel der Union, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten, durch die Verhütung und Bekämpfung der organisierten oder nicht organisierten Kriminalität, einschließlich der Bestechung und Bestechlichkeit sowie des Betrugs, erreicht werden.