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Das Netz setzt sich aus Behörden und Einrichtungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen, die die Korruptionsprävention oder -bekämpfung zur Aufgabe haben. Die Mitglieder werden von den Mitgliedstaaten benannt. Die Mitgliedstaaten benennen mindestens je eine, jedoch nicht mehr als drei Stellen. Die Europäische Kommission benennt ihre Vertreter. Europol und Eurojust können sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten an den Arbeiten des Netzes beteiligen.
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