Erwägungsgrund 3 32008D0852
In seiner Entschließung vom 14. April 2005 über eine umfassende EU-Politik zur Bekämpfung der Korruption, die sich auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 28. Mai 2003 zu einer umfassenden EU-Politik zur Bekämpfung der Korruption bezieht, bekräftigt der Rat die Bedeutung der Rolle und der Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung einer umfassenden und facettenreichen Korruptionsbekämpfungspolitik im öffentlichen und im privaten Sektor in Partnerschaft mit allen einschlägigen Akteuren aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft.