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Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um möglichst gleichzeitig die Ratifikations-, Genehmigungs- oder Annahmeurkunden hinterlegen zu können.
Angesichts der vorwiegenden Zuständigkeit der Gemeinschaft, verbunden mit dem Grundsatz der Einheit bei der internationalen Vertretung der Gemeinschaft, sollten…
Die Mitgliedstaaten sollten die nötigen Maßnahmen treffen, damit das Personal der zuständigen Stellen über angemessene Ermittlungsbefugnisse verfügt, um die…
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, daß die Genehmigungen nach einem Verfahren gemäß Absatz 2 oder 3 erteilt…
Gemäß den Verpflichtungen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Zusammenarbeit sollten die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten, die…
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die schriftliche Zustimmung und der gegebenenfalls erforderliche Beschluss…
Die Mitgliedstaaten sollten, sofern dies angebracht ist, auf Gemeinschaftsebene harmonisierte, von der Kommission erstellte Formblätter einführen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.