Erwägungsgrund 6 32010D0655Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens von Lissabon sind, sollten sich bemühen, ihre Urkunden zur Ratifizierung,…
Art. 2 32023D0911BESCHLUSS (EU) 2023/911 DES RATES vom 28. September 2021 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen)
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist/sind, die Genehmigungs- oder Ratifizierungsurkunde nach Artikel 20 Absatz 2 des Protokolls im…
Erwägungsgrund 8 32013D0086BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2013 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/86/EU)
Die Union und ihre Mitgliedstaaten sollten bestrebt sein, ihre Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden des Zusatzprotokolls unverzüglich zu…
Art. 2 32017D0446BESCHLUSS (EU) 2017/446 DES RATES vom 3. März 2017 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls (2015) zur Änderung des Anhangs des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen
Der Präsident des Rates benennt die Person(en), die befugt ist (sind), im Namen der Union die Annahmeurkunde zu hinterlegen, um der Zustimmung der Union zur…
Art. 2 32014D0115BESCHLUSS DES RATES vom 2. Dezember 2013 über den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (2014/115/EU)
Der Präsident des Rates wird die Person(en) bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Union die Annahmeurkunde gemäß Absatz 3 des Protokolls und im…