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Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens von Lissabon sind, sollten sich bemühen, ihre Urkunden zur Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung des Zusatzprotokolls möglichst gleichzeitig zu hinterlegen.
Die Union und die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens von Lissabon sind, bemühen sich, ihre Urkunden zur Ratifizierung, Annahme oder…
Das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen von Lissabon steht den Vertragsparteien zur Ratifizierung, zur Annahme oder zur Genehmigung offen.
Die Union sollte das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen von Lissabon daher abschließen.
Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um möglichst gleichzeitig die Ratifikations-, Genehmigungs- oder…
Angesichts der vorwiegenden Zuständigkeit der Gemeinschaft, verbunden mit dem Grundsatz der Einheit bei der internationalen Vertretung der Gemeinschaft, sollten…
Die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus sind, bemühen sich, ihre Urkunden zur Ratifizierung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.