Erwägungsgrund 3 32005D0852
Der Kooperationsrat EU-Ukraine hat am 21. Februar 2005 den Aktionsplan EU-Ukraine angenommen, in dem beide Parteien zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen die von ukrainischen Altmunitionslagern (unter anderem Antipersonenminen) ausgehenden Gefahren für die Sicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt aufgerufen werden.