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Am 8. Dezember 2008 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern angenommen, in dem acht Kriterien für die Ausfuhr konventioneller Waffen festgelegt werden und ein Konsultations- und Mitteilungsverfahren für Genehmigungsverweigerungen sowie ein Transparenzverfahren, das die Veröffentlichung von Jahresberichten der EU über Waffenausfuhren vorsieht, eingeführt werden. Dieser Gemeinsame Standpunkt trägt erheblich zur Harmonisierung der einzelstaatlichen Politik im Bereich der Waffenausfuhrkontrolle bei, und seine Grundsätze und Kriterien sind von mehreren Drittländern offiziell übernommen worden.
Die Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle…
Überlegungen der nationalen Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Aspekte, die vom Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember…
Am 17. März 2008 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2008/230/GASP zur Unterstützung der Maßnahmen der Europäischen Union zur Förderung der Waffenausfuhrkontrolle…
Die Mitgliedstaaten prüfen Lieferungen nach Absatz 1 in jedem einzelnen Fall und tragen dabei in vollem Umfang den Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts…
Im Oktober 2008 hat der Erste Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution „Auf dem Wege zu einem Vertrag über den Waffenhandel:…
Die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Dezember 2005 angenommenen Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.