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Der Verhaltenskodex für Waffenausfuhren wurde am 8. Dezember 2008 durch den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates ersetzt, in dem acht Kriterien festgelegt sind, anhand derer Ausfuhranträge für konventionelle Waffen zu prüfen sind. Eine Reihe von Drittländern hat sich diesem Gemeinsamen Standpunkt angeschlossen. Im Zuge einer im Jahr 2019 durchgeführten Überprüfung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP wurde der Beschluss (GASP) 2019/1560 des Rates angenommen.
Der Verhaltenskodex für Waffenausfuhren ist am 8. Dezember 2008 durch den rechtsverbindlichen Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates abgelöst worden,…
Der Verhaltenskodex für Waffenausfuhren wurde am 8. Dezember 2008 durch den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates abgelöst, der rechtsverbindlich ist…
Der Rat hat am 8. Dezember 2008 den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP , der den vom Rat am 8. Juni 1998 angenommenen Verhaltenskodex der Europäischen Union…
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und…
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und…
Die Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.