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Der Verhaltenskodex für Waffenausfuhren ist am 8. Dezember 2008 durch den rechtsverbindlichen Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates abgelöst worden, der gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern vorsieht. In dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP werden acht Kriterien festgelegt, anhand deren Ausfuhranträge für konventionelle Waffen zu prüfen sind. Ferner enthält er ein Mitteilungs- und Konsultationsverfahren für Verweigerungen von Waffenausfuhrgenehmigungen sowie Transparenzmaßnahmen wie beispielsweise die jährliche Veröffentlichung eines Jahresberichts der EU über Waffenausfuhren.
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und…
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und…
Die Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle…
Am 17. März 2008 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2008/230/GASP zur Unterstützung der Maßnahmen der Europäischen Union zur Förderung der Waffenausfuhrkontrolle…
In Bezug auf die etwaige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Syrien hat der Rat die Zusage der Mitgliedstaaten zur Kenntnis genommen, im Rahmen ihrer nationalen…
Der Rat hat am 17. März 2008 die Gemeinsame Aktion 2008/230/GASP zur Unterstützung der Maßnahmen der Europäischen Union zur Förderung der Waffenausfuhrkontrolle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.