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Es ist daher erforderlich, den Beschluss 2009/473/EG aufzuheben und der Republik Guinea ist so bald wie möglich gemäß Artikel 25 Absatz 2 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge im Namen der Europäischen Union die Beendigung dieser vorläufigen Anwendung zu notifizieren —
Es ist daher erforderlich, den Beschluss 2011/491/EU aufzuheben und dem Königreich Marokko gemäß Artikel 25 Absatz 2 des Wiener Übereinkommens über das Recht…
Der Beschluss 2009/473/EG des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), der Republik Guinea gemäß Artikel 25 Absatz 2 des Wiener…
Im Interesse der Klarheit sollte daher der Beschluss 2006/410/EG aufgehoben und durch einen neuen Text ersetzt werden —
Mithin, sowie aus Gründen der Rechtssicherheit und der Klarheit sollte der Beschluss Nr. 633/2009/EG aufgehoben werden —
Im Interesse der Klarheit ist der Beschluss 2000/459/EG, EGKS, Euratom durch den vorliegenden Beschluss aufzuheben und zu ersetzen —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.