Erwägungsgrund 2 32009D1017
Der von Ungarn zu Beginn der 90er Jahre eingeleitete Prozess der Flächenprivatisierung hat in vielen Fällen hinsichtlich der Besitzverhältnisse zu zersplittertem oder ungeteiltem gemeinsamem Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen geführt, was zu einer ungünstigen Flächennutzungsstruktur und einer geringen Rentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe führt.