Erwägungsgrund 7 32009D1017
Es ist nicht zulässig, für den Erwerb ein und derselben landwirtschaftlichen Fläche staatliche Beihilfen in Form einer Zinsvergünstigung und eines Direktzuschusses miteinander zu kombinieren.
Es ist nicht zulässig, für den Erwerb ein und derselben landwirtschaftlichen Fläche staatliche Beihilfen in Form einer Zinsvergünstigung und eines Direktzuschusses miteinander zu kombinieren.