Erwägungsgrund 8 32009D1017
Die Kommission hat bislang zur Art und Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Unionsrecht kein Verfahren eingeleitet und keine Stellungnahme abgegeben.
Die Kommission hat bislang zur Art und Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Unionsrecht kein Verfahren eingeleitet und keine Stellungnahme abgegeben.