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In Bezug auf Fragen, die in ihre Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft in dem mit Artikel 39 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss durch die Kommission vertreten. Die von der Gemeinschaft im Laufe der Durchführung des Abkommens bei Beschlüssen und Empfehlungen des Gemischten Ausschusses zu vertretende Position wird vom Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit festgelegt. Der Rat beschließt einstimmig, wenn das Abkommen einen Bereich betrifft, in dem für die Annahme interner Vorschriften Einstimmigkeit vorgesehen ist.
Die Gemeinschaft wird in dem durch Artikel 3 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss durch die Kommission vertreten, die von Vertretern der…
Der von der Gemeinschaft im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt wird auf Vorschlag der Kommission vom Rat mit qualifizierter Mehrheit festgelegt. Der…
Die Gemeinschaft wird in dem durch Artikel 16 des Abkommens eingerichteten Gemischten Ausschuss durch die Kommission vertreten. Der Standpunkt der Gemeinschaft…
In Bezug auf andere Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, wird der von der Gemeinschaft…
In dem nach Artikel 19 des Abkommens eingerichteten Gemischten Ausschuss wird die Gemeinschaft von der Kommission, unterstützt von Vertretern der…
In dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der über Entscheidungsbefugnisse in bestimmten Bereichen verfügt; daher ist anzugeben, wer die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.