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Gemeinsame Leitlinien Zentralafrika/Europäische Union São Tomé, 15. Juni 2007 A. Gesamtrahmen Einer der wichtigsten Grundsätze des WPA ist die Förderung der regionalen Integration und der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der AKP-Staaten. Beide Vertragsparteien erwarten demnach von diesem Abkommen, dass es einen nützlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung leistet, der Beseitigung der Armut und der schrittweisen Integration der Länder Zentralafrikas in die Weltwirtschaft beiträgt. Dabei geht es darum, Synergien zwischen den im Rahmen des WPA eingegangenen gegenseitigen Verpflichtungen und den Kooperationsinstrumenten herzustellen, um die Steigerung der Menge und der Qualität der von Zentralafrika produzierten und ausgeführten Waren und Dienstleistungen zu fördern. Die Wirtschaftsakteure Zentralafrikas werden in Partnerschaft mit der EU Maßnahmen zur Förderung dieses Ziels in den nachfolgend aufgeführten Bereichen treffen: 1. Entwicklung der regionalen Basisinfrastruktur — Verkehr — Energie — Telekommunikation · 2. Landwirtschaft und Ernährungssicherung auf regionaler Ebene — Agrarproduktion — Agroindustrie — Fischerei — Viehzucht — Aquakultur und Fischereiressourcen · 3. Wettbewerbsfähigkeit und Diversifizierung der Wirtschaft — Modernisierung der Unternehmen — Industrie — Normen und Zertifizierung (SPS, Qualität, tierzüchterische Normen usw.) · 4. Vertiefung der regionalen Integration — Weiterentwicklung des gemeinsamen Regionalmarkts — Steuern und Zölle · 5. Verbesserung des Geschäftsklimas — Harmonisierung der nationalen Handelspolitiken · 6. Einsetzung der Institutionen des WPA 7. Finanzierung der Partnerschaft (Fahrplan und Empfehlungen der Ministertreffen) Die in diesem Rahmen festgestellten Bedürfnisse werden der TFPR oder anderen zuständigen Einrichtungen übermittelt, um entsprechende Unterstützungsprogramme und mögliche Finanzierungsquellen dafür zu ermitteln und die Modalitäten für die Durchführung der Begleitmaßnahmen des WPA zu bestimmen. Zu diesem Zweck kann gegebenenfalls auf Sachverständige zurückgegriffen werden, um Unterstützungsprogramme zu ermitteln, ihre Durchführbarkeit zu bewerten und geeignete Durchführungsmodalitäten vorzuschlagen. Diese Analysen werden in Entwicklungsprogramme umgesetzt und von einer finanziellen Bewertung begleitet. Was den zeitlichen Ablauf anbelangt, so sollen diese Ergebnisse im September 2007 vorliegen. Die TFPR wird einen Zeitplan erstellen, den sie den Verhandlungsparteien übermittelt, um sie über den Stand der zum Ausbau der Leistungsfähigkeit und zur Modernisierung der Volkswirtschaften Zentralafrikas beschlossenen Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten. Die in diesem Dokument beschriebenen Arbeiten müssen selbstverständlich den am 6. Februar 2007 verabschiedeten ministeriellen Richtlinien (s. Anhang) entsprechen. B. Interventionsbereiche des regionalen WPA-Fonds (FORAPE) Der regionale WPA-Fonds (FORAPE) ist ein von und für Zentralafrika eingerichtetes Instrument; seine Einsatz- und Organisationsmodalitäten sowie seine in der untenstehenden Tabelle aufgeführten wichtigsten Aktionsbereiche werden folglich von den zentralafrikanischen Ländern festgelegt. Alle nachfolgend genannten Aktionen müssen mit den Zielen der Punkte 3 und 4 vereinbar sein. Aktionsbereich Maßnahmen (unverbindliche Angaben) 1 - Entwicklung der regionalen Basisinfrastruktur · 1.1. Unterstützung bei der Verbesserung des integrationsfördernden subregionalen Verkehrsnetzes (Straßen, Binnenwasserstraßen, Eisenbahn, Ausbau von Häfen, Trockenhäfen und Flughäfen) 1.2. Förderung des Baus von Wasserkraftanlagen in dem betroffenen Gebiet, Verbund der Stromnetze 1.3. Verbund der Telekommunikationsnetze der einzelnen Staaten, insbesondere durch Verbesserung der IKT-Infrastruktur 1.4. Unterstützung bei der Evaluierung der Kosten der Basisinfrastruktur · 2 - Landwirtschaft und Ernährungssicherung auf regionaler Ebene · 2.1. Unterstützung bei der Verbesserung der Produktivität (Saatprogramm, Forschung und Beratung) 2.2. Entwicklung der Agroindustrie 2.3. Verbesserung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen 2.4. Unterstützung bei der Einführung einer gemeinsamen regionalen Agrarpolitik · 3 - Industrie, Diversifizierung und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in Verbindung mit der regionalen Entwicklung · 3.1. Unterstützung bei der Entwicklung der Verarbeitungsindustrie (Holz, Baumwolle, Leder, Fleisch, Fisch, sonstige Agrarprodukte, Kohlenwasserstoffe, Bergbau usw.) 3.2. Unterstützung beim Abbau von Sachzwängen auf der Angebotsseite 3.3. Unterstützung bei der Entwicklung des Tourismus 3.4. Finanzierung von Forschung und Entwicklung 3.4.1. Evaluierung und Nutzung der geeigneten Technologien 3.4.2. Harmonisierung der Forschungs- und Innovationspolitiken (Hochschulen, öffentliche und private Forschungsinstitute und -zentren, Technologieinstitute, Berufsschulen usw.) 3.4.3. Unterstützung beim Kompetenzaufbau im Bereich der Nutzung der IKT 3.4.4. Unterstützung der Forschungseinrichtungen 3.4.5. Unterstützung bei der Entwicklung des Arzneibuches und der Pharmaindustrie 3.4.6. Unterstützung beim Technologietransfer, insbesondere durch „gewerbliche Partnerschaften“ 3.5. Unterstützung des Programms zur Ermittlung des Wirtschaftspotenzials 3.5.1. Ermittlung und Förderung der Waren und Dienstleistungen der Region (Agrar- und Nahrungsmittelsektor, Tourismus, Bergbau, Unternehmensdienstleistungen: Verwaltungsdienstleistungen, Buchführung, Dolmetschleistungen, Banken, Datenverarbeitung, Versicherungen usw.) 3.5.2. Schaffung von speziellen Ausbildungszentren für neue Berufe und Berufe mit hohem Mehrwert (Holzweiterverarbeitung, Textilien und Bekleidung) 3.5.3. Unterstützung bei der Entwicklung von Gründerzentren 3.6. Programm Wettbewerbsfähigkeit/Modernisierung von Unternehmen mit hohem Potenzial 3.6.1. Unterstützung bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler und regionaler Strategien zur Förderung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit 3.6.2. Unterstützung bei der Verbesserung des regionalen Modernisierungsprogramms: Programm zur Förderung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen (PARCE), Förderung der immateriellen Investitionen (z. B. Marketingstrategien), Programm Unternehmensdiagnose und Marktanalyse (Modernisierungspläne und ihre Finanzierung), technische und technologische Unterstützung, Unterstützung bei der Erlangung der Qualitätszertifizierung (z. B.: ISO 9001, ISO 14001, ISO 22000), Unterstützung bei der Erleichterung der Ausfuhren Zentralafrikas, was die privatwirtschaftlichen Standards (wie z. B.EUREPGAP) anbelangt. 3.6.3. Unterstützung bei der Durchführung der Studie über die Faktorkosten des Industriesektors in Zentralafrika 3.6.4 Unterstützung bei der Verarbeitung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und der natürlichen Ressourcen mit hohem Exportpotenzial 3.6.5. Verstärkung der Qualitätsinfrastrukturen (Labors) zur Unterstützung der Ausfuhren — Unterstützung bei der Einrichtung eines regionalen Akkreditierungs- und Messsystems — Harmonisierung der nationalen Normen auf regionaler Ebene · 3.6.6. Verbesserung der Verpackungsverfahren, der Rückverfolgbarkeit und der Lagerung 3.6.7. Schaffung von nationalen und regionalen technischen Berufszentren 3.6.8. Aufbau eines Netzes von Auditoren zur Unterstützung der Unternehmen bei ihren zur Zertifizierung und der Labors bei ihren zur Akkreditierung eingeleiteten Schritten. 3.6.9. Darlehen zur Modernisierung des Produktionsapparats (EIB, AfDB, BDEAC) 3.7. Unterstützung beim Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, darunter u. a.: — Entwicklung eines Markenregisters und eines Registers der Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung und Werbemaßnahmen für diese Produkte — Unterstützung bei der Entwicklung einer Ursprungskennzeichnung · 3.8. Unterstützung bei der Einrichtung einer Börse für Subunternehmer und wirtschaftliche Partnerschaften mit regionaler Ausrichtung 3.9. Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen Vorzusehende Maßnahmen: a. Expertenanlaufstellen: Ihre Rolle besteht darin, den KMU eine breite Palette an Diensten zur Verbesserung ihrer Kompetenzen in den Bereichen Marketing, Rechnungsführung, rechtliche Analyse, Erstellung von Geschäftsplänen und Finanzierungszugang anzubieten. b. Berufsausbildung c. Erleichterung des Zugangs zu Krediten und Verbesserung der Bedingungen für den Zugang zu Krediten für die KMU d. Bereitstellung von Kreditinformationen auf regionaler Ebene e. Lockerung der Hypothekenbedingungen f. Ausbau der Leistungsfähigkeit der Finanzintermediäre in Zentralafrika g. Analyse der potenziellen Rolle der BDEAC h. Analyse der Empfehlungen der Studie über die Finanzdienstleistungen in Zentralafrika i. In Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden, Förderung des Übergangs vom informellen zum formellen Sektor, insbesondere durch entsprechende Anreize · 3.10. Förderung des Unternehmertums von Frauen · 4 - Vertiefung der regionalen Integration · 4.1. Weiterentwicklung des Regionalmarktes (Harmonisierung der steuerlichen und zollrechtlichen Instrumente, Stärkung der Steuer- und Zollbehörden, Festlegung von Maßnahmen zur Grenzsicherung) 4.2. Einführung der Gemeinschaftsregeln (Wettbewerb, Wettbewerbsfähigkeit, geistiges Eigentum, Bekämpfung des illegalen Handels, Produktpiraterie, öffentliches Beschaffungswesen, Dienstleistungen, Investitionen) 4.3. Ausbau der Leistungsfähigkeit der Steuer- und Zollbehörden 4.4. Unterstützung des regionalen Programms für Normen und Zertifizierung 4.5. Unterstützung der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften (Rationalisierung und Harmonisierung der Programme) 4.6. Förderung des freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehrs 4.7. Unterstützung der derzeitigen und künftigen Politik auf regionaler Ebene a. Regionale Präferenzbehandlung im WPA, zugunsten der regionalen Integration b. Unterstützung bei der Einführung der gemeinsamen Handelspolitik c. Abbau von nichttarifären Schranken auf regionaler Ebene — z. B.: Einführung von regionalen Gesundheitsnormen (wird aus Gründen der Programmierung unter untenstehendem Punkt 3 behandelt) d. Aufnahme der Demokratischen Republik Kongo sowie von São Tomé und Príncipe in den Plan zur wirtschaftlichen Integration der Region (90 Millionen Verbraucher…) e. Anstoß interner Reformen: Freier Verkehr/Doppelbesteuerung; Durchfuhr, Ursprungsregeln, Einhaltung der regionalen Handelsbestimmungen. — Beispiel: Unterstützung der Zollbehörden bei der Informatisierung und Vernetzung — Beispiel: Programm Normen und Qualität für die Region, einschließlich der einschlägigen Infrastrukturen (Kontrolllaboratorien usw.) — Beispiel: Unterstützung der Behörden bei der CEMAC/COD/STP-Zollharmonisierung — Beispiel: Ausbau der Leistungsfähigkeit der Steuer- und Zollbehörden — Beispiel: Unterstützung der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften — Beispiel: Unterstützung bei der Entwicklung und Einführung eines Mechanismus zum Ausgleich der Doppelbesteuerung · 4.8. Besteuerungsgrundlage und regionales Finanzinstrument a. Einrichtung eines regionalen Finanzinstruments: Kohäsionsfonds zur Unterstützung der öffentlichen Finanzen und als Instrument zur Entwicklung der am meisten benachteiligten Gebiete b. Unterstützung der Steuerreformen (Umstrukturierung der Besteuerungsgrundlage, Harmonisierung der nationalen Steuersysteme usw.) und Ausbau der Leistungsfähigkeit der Steuerbehörden c. Fortsetzung der Arbeiten im Bereich der Statistik, insbesondere im Rahmen des Programms PAIRAC · · 5 - Verbesserung des Geschäftsklimas und Unterstützung der Unternehmen · 5.1. Unterstützung bei der Verbesserung der Rechtssicherheit für private Investitionen 5.2. Unterstützung bei der Verbesserung der Gemeinschaftscharta der Investitionen und Sektorcodes 5.3. Unterstützung beim Aufbau der Strukturen für Garantiefonds und Risikokapital 5.4. Institutionelle Unterstützung der zwischengeschalteten Stellen der Region Maßnahmen zur Unterstützung der zwischengeschalteten Stellen der Region — Beispiel: Unterstützung der Konsularkammern — Beispiel: Unterstützung der Berufs- und Arbeitgeberverbände — Beispiel: Unterstützung der Agenturen für Exportförderung (APEX) — Beispiel: Unterstützung der Agenturen für Investitionsförderung (API) — Beispiel: Unterstützung der Strukturierung des Dialogs zwischen dem regionalen Privatsektor und dem europäischen Privatsektor — Beispiel: Unterstützung der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften Zentralafrikas in den mit dem WPA zusammenhängenden Bereichen · 5.5. Verbesserung des Geschäftsklimas — Unterstützung der derzeitigen und künftigen Politik auf regionaler Ebene — Wettbewerbspolitik — OHADA-Recht — Niederlassungsrecht der Unternehmen — Arbeitsnormen — Öffentliches Beschaffungswesen — Geistiges Eigentum (Bekämpfung des illegalen Handels, Produktpiraterie, geografische Angaben usw.) · — Mit entsprechenden Maßnahmen zur Unterstützung der nationalen und regionalen Behörden, zur Förderung der Umsetzung der regionalen und nationalen Reformen; — Beispiel im Bereich des geistigen Eigentums: Förderung des regionalen Programms für Normen, Patente, Zertifizierung — Beispiel: Unterstützung bei der Verbesserung der Gemeinschaftscharta für Investitionen und Sektorcodes · — Untersuchung von Mechanismen zur Verbesserung der Rechtssicherheit für private Investitionen, insbesondere mit Hilfe von Garantieregelungen, die zur Förderung der Investitionen (bewährte Verfahren, derzeitige Verfahren in Zentralafrika, Empfehlungen usw.) und zum Technologietransfer beitragen können. — Ferner scheint es angebracht, auf regionaler Ebene den Austausch bewährter Verfahren im Bereich der Unternehmensbesteuerung zu fördern. Um diese Debatte voranzutreiben, wird eine erste vergleichende Analyse der nationalen Ansätze in diesem Bereich vorgenommen. · · 6- Erleichterung der Einsetzung der Institutionen des WPA · Unterstützung des institutionellen Systems, das sowohl für die handelsbezogenen als auch für die entwicklungsbezogenen Fragen erforderlich ist, um die wirksame Umsetzung des Abkommens und so die juristische Glaubwürdigkeit des WPA und des regionalen Reformprozesses gegenüber dem nationalen, regionalen und internationalen Privatsektor zu gewährleisten. C. Finanzierung der Partnerschaft Im Zusammenhang mit der Finanzierung des WPA ist Zentralafrika genau wie die anderen Regionen der Ansicht, dass die Maßnahmen zum Ausbau der Leistungsfähigkeit und die übrigen Unterstützungsaktionen, die nicht nur wegen der Berücksichtigung der Anpassungskosten, sondern auch aufgrund der anderen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, über spezifische Ressourcen finanziert werden müssen, und nicht über die gewöhnlich für die klassische Zusammenarbeit AKP/EU im Rahmen der Nationalen Richtprogramme (NRP) und der Regionalen Richtprogramme (RRP) bewilligten Mittel. Der regionale WPA-Fonds (FORAPE) ist als Instrument zur Koordinierung der Unterstützung der EU (EG und Mitgliedstaaten) sowie der übrigen Geber konzipiert, und die Finanzierung der regional ausgerichteten Infrastrukturen bzw. der Verbindungsinfrastrukturen erfolgt über den ihn. Der von europäischer Seite vorgeschlagene Finanzrahmen umfasst folgende Elemente: i. Erhöhung des RRP 9/10 EEF, Schnittstelle NRP/RRP, 10. EEF Ende 2013, jedoch Cotonou bis Ende 2020 (nach der Einbindung der Demokratischen Republik Kongo in die Region Zentralafrika) ii. Verknüpfung mit der Infrastrukturpartnerschaft (Hilfe für die AKP-Länder) iii. GAERC- Schlussfolgerungen vom Oktober 2006 über die Handelshilfe iv. Rechtliche Verpflichtungen im WPA v. Nationale Beiträge der Länder der Region auf freiwilliger Basis vi. Unterstützung der übrigen Entwicklungspartner Die Unterstützung im Zusammenhang mit den Basisinfrastrukturen sowie anderen nicht unmittelbar mit der Durchführung des WPA zusammenhängenden Bereichen erfolgt über die entsprechenden Instrumente, insbesondere im Rahmen der Cotonou-Instrumente. Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass folgende Bereiche für den Einsatz ihrer Mittel im Rahmen des FORAPE prioritär sind: i. Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit bzw. der Diversifizierung der vom WPA betroffenen Produktionszweige, sowohl im primären als auch im sekundären und tertiären Sektor (Beispiel: Verstärkung der Qualitätsinfrastrukturen zur Unterstützung der Ausfuhren; Expertenanlaufstellen für die Unternehmen; Entwicklung der Gründerzentren; Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Krediten für die Unternehmen der Region und insbesondere die KMU; Ermittlung und Förderung der Waren und Dienstleistungen der Region (Agrar- und Nahrungsmittelsektor, Tourismus, Bergbau, Unternehmensdienstleistungen). ii. Beitrag zum Ausgleich der Nettoauswirkungen des WPA auf die Steuereinnahmen in voller Komplementarität mit den Steuerreformen. iii. Unterstützung bei der Durchführung der im WPA vorgesehenen Bestimmungen (Beispiel: Unterstützung der Institutionen des WPA; Unterstützung der Politik auf regionaler Ebene in den vom WPA abgedeckten Bereichen und sonstige Aktionen, die zur Verbesserung des Geschäftsklimas beitragen können; Unterstützung der Steuer- und Zollbehörden und sonstige Aktionen, die zur Errichtung eines Regionalmarktes in Zentralafrika beitragen können). D. Kalender Erstellung eines Zeitplans für die Durchführung der zum Ausbau der Leistungsfähigkeit und zur Modernisierung der Volkswirtschaften Zentralafrikas beschlossenen Maßnahmen. Anhang Gemeinsames Schlusskommuniqué des Ministertreffens vom 6. Februar 2007.
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1. EINLEITUNG Mit diesem Vorschlag einer überarbeiteten Partnerschaft wird die erste Partnerschaft nach den Erkenntnissen aus dem Fortschrittsbericht 2007 der…
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.