32009D0289 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 3 32009D0289Entscheidung des Rates vom 20. Januar 2009 über einen gegenseitigen Beistand für Lettland (2009/289/EG) Erwägungsgrund 2Erwägungsgrund 4 Der Außenfinanzierungsbedarf Lettlands wird bis zum ersten Quartal 2011 auf insgesamt 7,5 Mrd. EUR geschätzt. Erwägungsgrund 2Erwägungsgrund 4