Erwägungsgrund 5 32009D0289
Für die lettische Zahlungsbilanz besteht eine ernstliche Bedrohung, die die dringende Gewährung eines gegenseitigen Beistands durch die Gemeinschaft in Verbindung mit dem IWF und anderen Gebern rechtfertigt. Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit ist es außerdem unerlässlich, eine Ausnahme von der Sechswochenfrist nach Abschnitt I Nummer 3 des dem Vertrag über die Europäische Union und den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften beigefügten Protokolls über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union zu gewähren.