Erwägungsgrund 1 32009D0290Mit der Entscheidung 2009/289/EG hat der Rat entschieden, Lettland einen gegenseitigen Beistand zu gewähren.
Art. 1 32009D0458ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 6. Mai 2009 über einen gegenseitigen Beistand für Rumänien (2009/458/EG)
Die Gemeinschaft gewährt Rumänien einen gegenseitigen Beistand.
Art. 1 Abs. 1 32009D0290Die Gemeinschaft gewährt Lettland ein mittelfristiges Darlehen in Höhe von maximal 3,1 Mrd. EUR mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens sieben…
Erwägungsgrund 24 32022D2283DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/2283 DES RATES vom 21. November 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1351 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für die Republik Lettland mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID-19-Ausbruchs zu mindern
Bei dem Beschluss zur Gewährung finanziellen Beistands wurden der bestehende und der erwartete Bedarf Lettlands sowie Anträge auf finanziellen Beistand nach der…