Erwägungsgrund 3 32009D0003
Die anhaltende Zirkulation des Blauzungenvirus in einigen Mitgliedstaaten ist ausreichender Beweis dafür, dass in den betreffenden Gebieten fast ununterbrochen geeignete Vektoren vorhanden sind. Das Pferdepestvirus und das Blauzungenvirus werden durch den gleichen Vektor Culicoides übertragen; daher ist das Risiko der Viruseinschleppung in die Mitgliedstaaten nicht zu vernachlässigen. Die von der Blauzungenkrankheit betroffenen Teile der Gemeinschaft sind auch Kernzuchtgebiete für wertvolle Pferdepopulationen, die somit durch die Pferdepest besonders gefährdet sind.