Erwägungsgrund 5 32009D0003
Der Ausbruch von 1987—1991 in Spanien, Portugal und später auch Marokko wurde mit erheblicher Unterstützung der Gemeinschaft in diesem Ökosystem getilgt, und seit 1993 erfüllen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Bedingungen für pferdepestfreie Länder nach den Kriterien der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften.