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Im Hinblick auf die Ernennung dieser zwölf Mitglieder bemüht die Kommission sich sicherzustellen, dass Nutzer, Auskunftgebende und andere Akteure im Bereich der Gemeinschaftsstatistiken (einschließlich der Wissenschaft, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft) gleichermaßen vertreten sind —
zwölf Mitglieder werden nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Rates von der Kommission ernannt. Sie sind in ihrem Handeln unabhängig. Im Hinblick…
Bei der Auswahl der Experten bemüht sich die Kommission, der Notwendigkeit einer Vertretung der Interessen aller relevanten Interessengruppen Rechnung zu…
Bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Gemeinschaftspolitik im Bereich der statistischen Information sollten die Nutzer, die Datenproduzenten und die…
Die Mitglieder dieses Gremiums sollten einander durch verschiedene Kenntnisse und Erfahrungen ergänzen; so sollten beispielsweise Personen aus dem…
Der Ausschuss macht die Kommission auch auf Bereiche aufmerksam, in denen unter Umständen neue statistische Arbeiten erforderlich sind, und berät sie in der…
Der Ausschuss setzt sich aus jeweils zwei von den Mitgliedstaaten ernannten Vertretern und zwei Vertretern der Kommission zusammen. Die Vertreter können von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.