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Das Beratungsgremium umfasst sieben Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden. Die Mitglieder des Beratungsgremiums sind in ihrem Handeln unabhängig. Die Kommission (Eurostat) ist als Beobachter vertreten.
Die Mitglieder des Beratungsgremiums werden aus einem Kreis von Experten mit herausragender Kompetenz im Bereich der Statistik ausgewählt; sie nehmen ihre Aufgaben im eigenen Namen wahr und sind so auszuwählen, dass ein breites Spektrum sich gegenseitig ergänzender Kenntnisse und Erfahrungen gewährleistet ist.
Der Rat wählt nach Anhörung der Kommission den Vorsitzenden des Beratungsgremiums aus, dessen Ernennung vom Parlament genehmigt wird. Der Vorsitzende darf zu diesem Zeitpunkt weder einem nationalen statistischen Amt noch der Kommission angehören oder eine solche Stellung in den vorausgegangenen zwei Jahren bekleidet haben. Das Europäische Parlament und der Rat ernennen nach Anhörung der Kommission jeweils drei Mitglieder des Beratungsgremiums.
Die Amtszeit des Vorsitzenden und der Mitglieder des Beratungsgremiums beträgt drei Jahre; eine einmalige Wiederernennung ist zulässig.
Tritt ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit zurück, so wird es durch ein neues Mitglied ersetzt, das nach dem in diesem Artikel vorgesehenen Verfahren für eine volle Amtszeit ernannt wird.
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