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Darüber hinaus ist die Möglichkeit vorzusehen, dass Drittländer an den Beratungen der Expertengruppe teilnehmen. Vor allem da Norwegen und die Schweiz, die der Europäischen Weltraumorganisation angehören, an den europäischen GNSS-Programmen beteiligt und in die Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit diesen Programmen eng eingebunden sind, sollten sie die Möglichkeit erhalten, für einen auf drei Jahre befristeten Zeitraum, der mittels entsprechender Übereinkünfte zwischen der Europäischen Gemeinschaft und diesen beiden Drittländern verlängert werden kann, an den Beratungen der Gruppe teilzunehmen —
Vom Inkrafttreten dieses Beschlusses an können Vertreter Norwegens und der Schweiz befristet unter den in der Geschäftsordnung des Sicherheitsausschusses…
Zudem hat die Kommission in der Erklärung die Auffassung vertreten, dass zum einen die Vertreter der europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde und der Europäischen…
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit zu ermöglichen. Hinsichtlich der Beteiligung Norwegens sollte…
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit zu ermöglichen. Hinsichtlich der Beteiligung Norwegens sollte…
Norwegen hat zur Entwicklung des Europäischen Erdbeobachtungsprogramms (GMES) sowohl im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für…
Die Koordinierungsgruppe setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammen, die für einen verlängerbaren Zeitraum von drei Jahren benannt werden. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.