Erwägungsgrund 4 32009D0334
Um die ihr aufgrund der vorgenannten Bestimmungen des Artikels 13 der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 übertragenen Aufgaben und ab dem 25. Juli 2009 auch die bisher dem nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 eingesetzten Sicherheitsausschuss übertragenen Aufgaben wahrnehmen zu können, ist die Kommission auf die Unterstützung von Experten aus den Mitgliedstaaten angewiesen.