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Daher sollte eine Expertengruppe mit der Bezeichnung „Ausschuss für die Sicherheit der europäischen GNSS“ eingerichtet werden, deren Schaffung, Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitsweise mit den Punkten in der vorgenannten Erklärung der Kommission sowie mit den horizontalen Bestimmungen der mit dem Beschluss der Kommission K(2005) 2817 getroffenen Rahmenregelung für Expertengruppen der Kommission im Einklang stehen.
Hiermit wird eine Expertengruppe für die Sicherheit der europäischen GNSS eingesetzt, die als Ausschuss für die Sicherheit der europäischen GNSS (nachstehend…
Im Übrigen hat die Kommission bei der Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 ihre Absicht erklärt, eine aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehende…
Der Sicherheitsausschuss unterstützt die Kommission bei der Umsetzung der Bestimmungen von Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 und bei der…
Zudem hat die Kommission in der Erklärung die Auffassung vertreten, dass zum einen die Vertreter der europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde und der Europäischen…
Der Sicherheitsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung auf der Grundlage der von der Kommission angenommenen Standardgeschäftsordnung . Die Geschäftsordnung…
Es ist daher notwendig, ein Abkommen zwischen der Kommission und der Aufsichtsbehörde für das europäische GNSS über den Austausch von Verschlusssachen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.