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Der Arbeitsplan in Anhang I wird hiermit als Jahresarbeitsplan im Sinne eines Finanzierungsbeschlusses für die Gewährung von Finanzhilfen und die Vergabe von Aufträgen zur Durchführung des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich Gesundheit für das Jahr 2008 genehmigt.
Im Rahmen des Höchstbetrags der vorläufigen Haushaltsmittel werden Änderungen, die in der Summe 20 % des Höchstbeitrags der Gemeinschaft nicht überschreiten, als unerheblich betrachtet, sofern dadurch die Art und die Ziele des Arbeitsprogramms nicht wesentlich verändert werden. Der Anweisungsbefugte gemäß Artikel 59 der Haushaltsordnung beschließt solche Änderungen nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.
Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Generaldirektor trägt dafür Sorge, dass dieser Arbeitsplan durchgeführt wird.
Der im Anhang I dargelegte Arbeitsplan 2007 für die Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003—2008) wird…
Das im Anhang beschriebene Arbeitsprogramm für 2009 betreffend die Finanzierung von Maßnahmen für Ausbildungstools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit,…
Der für Gesundheit und Verbraucher zuständige Generaldirektor trägt dafür Sorge, dass dieser Arbeitsplan durchgeführt wird.
Die Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für die finanzielle Beteiligung an den Aktionen des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der…
Die für die Verwaltung des Aktionsprogramms im Bereich der Gesundheit (2008—2013) nötigen Mittelzuweisungen werden unter den in Anhang I des Arbeitsplans…
Die im Anhang dieses Beschlusses enthaltenen „Allgemeinen Grundsätze und Kriterien für die Auswahl und Finanzierung der Maßnahmen des Programms im Bereich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.