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Im Bedarfsfall wurden zudem jeweils weitere Änderungen am TIR-Übereinkommen vorgenommen. Das Layout des Carnet TIR wurde angepasst, um die Verwendung der Carnets TIR zu vereinfachen und alle für den TIR-Transport erforderlichen Angaben erfassen zu können. So dürfen dem Carnet TIR unter bestimmten Bedingungen Ladelisten als Anlage beigefügt werden, auch wenn im Warenmanifest genug Platz wäre, Informationen über alle beförderten Waren einzutragen. Außerdem wurde ein Verfahren für den Fall eingeführt, dass ein Teil des TIR-Transports nicht über die Straße erfolgen kann oder nicht unter das TIR-System fällt.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Änderungen der zweiten Phase neue Konstruktionsvorschriften für bestimmte Arten von Straßenfahrzeugen eingeführt. Diese auf…
Mit den Änderungen der ersten Phase, die im Februar 1999 in Kraft traten, wurde die Anlage 9 in das Übereinkommen aufgenommen. Diese Anlage enthält die…
Der Wortlaut des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 14. November 1975 wird in konsolidierter…
Damit das TIR-System besser kontrolliert und sichergestellt werden kann, dass es funktioniert, wurden Vorschriften für ein elektronisches System…
Das TIR-System ermöglicht die Beförderung von Waren im internationalen Versandverfahren bei minimalem Eingreifen der Zollbehörden im Verlauf der Beförderung und…
Seit 1975 ist das TIR-Übereinkommen mehrmals nach dem Verfahren seiner Artikel 59 und 60 geändert worden. Das Ziel dieser Änderungen, die in verschiedenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.