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Damit das TIR-System besser kontrolliert und sichergestellt werden kann, dass es funktioniert, wurden Vorschriften für ein elektronisches System (SafeTIR-System) eingeführt, mit dem die internationale Organisation, die für die Organisation und das Funktionieren der Bürgschaftskette zuständig ist, über die Vorlage der Carnets TIR in den Bestimmungszollstellen unterrichtet wird. Das SafeTIR-System wurde dem TIR-Übereinkommen als Anlage 10 beigefügt und trat im August 2006 in Kraft.
Das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 14. November 1975 wurde mit der Verordnung (EWG) Nr.…
Mit den Änderungen der zweiten Phase, die im Mai 2002 in Kraft traten, wurde das TIR-Verfahren insofern gestärkt, als die Aufgaben und Pflichten der für das…
Das TIR-System ermöglicht die Beförderung von Waren im internationalen Versandverfahren bei minimalem Eingreifen der Zollbehörden im Verlauf der Beförderung und…
Mit den Änderungen der ersten Phase, die im Februar 1999 in Kraft traten, wurde die Anlage 9 in das Übereinkommen aufgenommen. Diese Anlage enthält die…
Im Bedarfsfall wurden zudem jeweils weitere Änderungen am TIR-Übereinkommen vorgenommen. Das Layout des Carnet TIR wurde angepasst, um die Verwendung der…
Der Wortlaut des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 14. November 1975 wird in konsolidierter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.