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In Anbetracht der weiten Verbreitung von tragbaren Abspielgeräten und Mobiltelefonen mit Abspielfunktion und der zunehmenden Zahl von Personen, die ständig höheren als den am Arbeitsplatz erlaubten Lärmemissionen (80 Dezibel) ausgesetzt sind, bat die Europäische Kommission den Wissenschaftlichen Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR), die von diesen Geräten möglicherweise ausgehenden Gesundheitsrisiken zu bewerten. Der Ausschuss kam in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass diese Geräte sowohl Hörschäden als auch andere Probleme verursachen können. Insbesondere besteht für die Nutzer die Gefahr eines dauerhaften Hörverlusts, wenn sie das Gerät mindestens 5 Jahre lang über 40 Stunden pro Woche bei hohen Lautstärken (über 89 dB(A)) benutzen. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen ist eine solche Nutzung mittlerweile durchaus üblich.
Zweck dieses Beschlusses ist es, die Sicherheitsanforderung festzulegen, auf deren Grundlage die Kommission die maßgeblichen Normungsgremien ersuchen wird,…
Die Anforderungen an die Sicherheit von tragbaren Abspielgeräten sollten nach Maßgabe des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2001/95/EG mit dem Ziel…
Um Kinder vor der Gefahr einer Hörschädigung durch Geräusche abgebendes Spielzeug zu schützen, sollten strengere und umfassendere Normen zur Begrenzung der…
Tragbare Abspielgeräte sind mit einem angemessenen Warnhinweis zu den mit der Verwendung des Geräts verbundenen Risiken und zu den Möglichkeiten ihrer…
Die Kommission hat den wissenschaftlichen Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) aufgefordert, die möglichen…
Je nach Art des tragbaren Abspielgeräts gelten für dessen Sicherheit die Richtlinie 2001/95/EG, die Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.