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Zweck dieses Beschlusses ist es, die Sicherheitsanforderung festzulegen, auf deren Grundlage die Kommission die maßgeblichen Normungsgremien ersuchen wird, Normen zu erarbeiten, die dafür sorgen, dass von der Lautstärke tragbarer Abspielgeräte bei normaler Nutzung keine Gefahr für das Gehör ausgeht. Die Anforderungen an tragbare Abspielgeräte haben der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ zu den „potenziellen Gesundheitsrisiken, die durch die Lautstärke von tragbaren Abspielgeräten und von Mobiltelefonen mit Abspielfunktion verursacht werden können“, in vollem Umfang Rechnung zu tragen.
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