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Angesichts der Erweiterung der Europäischen Union 2004 und 2007 ist es angebracht, den Gemeinschaftsbeitrag auf einen Höchstbetrag von 8 000 000 EUR für einen Zeitraum von vier Jahren festzusetzen. Die Mittel des Treuhandfonds für das Jahr 2009 sollten sich zusammensetzen aus dem Abschlusssaldo zum 31. Dezember 2008 und einem Gemeinschaftsbeitrag, der so bemessen ist, dass sich ein Gesamtbetrag in USD ergibt, der dem Betrag von 2 000 000 EUR entspricht. Die Ausgaben werden durch jährliche Einzahlungen ausgeglichen.
Der Gemeinschaftsbeitrag zum Treuhandfonds wird auf einen Höchstbetrag von 8 000 000 EUR für einen Zeitraum von vier Jahren ab 1. Januar 2009 festgelegt.
Es scheint angebracht, das zwischen den beiden internationalen Organisationen geschlossene Durchführungsabkommen zu verlängern und den Gemeinschaftsbeitrag zum…
Der Beitrag der Gemeinschaft zum Treuhandfonds sollte daher um 3 500 000 EUR auf 8 000 000 EUR für einen Zeitraum von vier Jahren aufgestockt werden.
Die Ausgaben des Treuhandfonds in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 sind durch jährliche Gemeinschaftsbeiträge auszugleichen, die in den Jahren 2006, 2007,…
Mit dem Beschluss 2005/436/EG der Kommission vom 13. Juni 2005 über die Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation…
Der Höchstbeitrag der Gemeinschaft zur Durchführung der vorbereitenden Maßnahme wird auf 4 000 000 EUR festgesetzt und aus der Haushaltslinie 17 04 03 03 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.