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Es scheint angebracht, das zwischen den beiden internationalen Organisationen geschlossene Durchführungsabkommen zu verlängern und den Gemeinschaftsbeitrag zum Treuhandfonds 911100MTF/INT/003/EEC in Anbetracht der erweiterten Gemeinschaft auf einen Höchstbetrag von 4,5 Millionen EUR für einen Zeitraum von vier Jahren festzusetzen. Die Mittel des Treuhandfonds für das Jahr 2005 sollten sich zusammensetzen aus dem endgültigen Saldo der Mittel zum 25. Januar 2005 und einem Gemeinschaftsbeitrag, der so bemessen ist, dass sich ein Gesamtbetrag in USD ergibt, der dem Betrag von 2 Million EUR entspricht. Spätere Entnahmen werden durch jährliche Einzahlungen ausgeglichen.
Angesichts der Erweiterung der Europäischen Union 2004 und 2007 ist es angebracht, den Gemeinschaftsbeitrag auf einen Höchstbetrag von 8 000 000 EUR für einen…
Der Beitrag der Gemeinschaft zum Treuhandfonds sollte daher um 3 500 000 EUR auf 8 000 000 EUR für einen Zeitraum von vier Jahren aufgestockt werden.
Der Gemeinschaftsbeitrag zum Treuhandfonds wird auf einen Höchstbetrag von 8 000 000 EUR für einen Zeitraum von vier Jahren ab 1. Januar 2009 festgelegt.
Mit dem Beschluss 2005/436/EG der Kommission vom 13. Juni 2005 über die Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation…
Es ist angezeigt, das Durchführungsabkommen zu erneuern und den Beitrag der Gemeinschaft zum Treuhandfonds 911100MTF/INT/003/EEC festzulegen.
Die Ausgaben des Treuhandfonds in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 sind durch jährliche Gemeinschaftsbeiträge auszugleichen, die in den Jahren 2006, 2007,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.