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Der Beitrag der Gemeinschaft zum Treuhandfonds sollte daher um 3 500 000 EUR auf 8 000 000 EUR für einen Zeitraum von vier Jahren aufgestockt werden.
Angesichts der Erweiterung der Europäischen Union 2004 und 2007 ist es angebracht, den Gemeinschaftsbeitrag auf einen Höchstbetrag von 8 000 000 EUR für einen…
Der Gemeinschaftsbeitrag zum Treuhandfonds wird auf einen Höchstbetrag von 8 000 000 EUR für einen Zeitraum von vier Jahren ab 1. Januar 2009 festgelegt.
Es scheint angebracht, das zwischen den beiden internationalen Organisationen geschlossene Durchführungsabkommen zu verlängern und den Gemeinschaftsbeitrag zum…
Mit dem Beschluss 2005/436/EG der Kommission vom 13. Juni 2005 über die Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation…
Ab 1. Januar 2005 wird der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft zu dem Fonds gemäß Absatz 1 auf einen Höchstbetrag von 8 000 000 EUR für einen Zeitraum von vier…
Es ist angezeigt, das Durchführungsabkommen zu erneuern und den Beitrag der Gemeinschaft zum Treuhandfonds 911100MTF/INT/003/EEC festzulegen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.