Art. 2 32009D0313BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2009 zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (2009/313/EG)
Der Präsident des Rates notifiziert im Namen der Gemeinschaft gemäß Artikel 12 des Abkommens der Regierung der Russischen Föderation, dass die Gemeinschaft ihre…
Art. 2 32009D0306BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2009 über die Verlängerung und Änderung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (2009/306/EG)
Der Präsident des Rates unterrichtet nach Artikel 12 des Abkommens im Namen der Gemeinschaft die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika darüber, dass die…
Art. 4 32009D0166BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik China über Drogenausgangsstoffe und Stoffe, die häufig für die rechtswidrige Herstellung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen verwendet werden (2009/166/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 12 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Gemeinschaft vor .
Art. 2 32009D0805BESCHLUSS DES RATES vom 19. Oktober 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Anhangs 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2009/805/EG)
Der Präsident des Rates erteilt im Namen der Gemeinschaft die Notifizierung nach Artikel 2 des Abkommens .
Art. 3 32006D0543BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Libanesischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2006/543/EG)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Abkommen ab dem ersten Tag des Monats vorläufig angewendet, der auf den Tag folgt, an dem die Vertragsparteien einander den…
Art. 4 32009D0117BESCHLUSS DES RATES vom 7. April 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Nepal über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/117/EG)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Notifizierung gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Abkommens vorzunehmen.