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Im Einklang mit Artikel 19 der Entscheidung 2001/470/EG hat die Kommission am 16. Mai 2006 einen Bericht über die Tätigkeit des Justiziellen Netzes vorgelegt. In diesem Bericht gelangte sie zu dem Schluss, dass das Netz die ihm 2001 gesetzten Ziele zwar generell erreicht habe, aber noch weit von der Entfaltung seines gesamten Potenzials entfernt sei.
Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um der Öffentlichkeit und den Fachkreisen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: insbesondere über das mit der…
Damit die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Entscheidung 2001/470/EG in der durch diese Entscheidung geänderten Fassung regelmäßig kontrolliert…
Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um der Öffentlichkeit und den Fachkreisen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: insbesondere über das mit der…
Artikel 19 erhält folgende Fassung Berichterstattung Spätestens am 1. Januar 2014 und danach alle drei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem…
Der Rat beurteilt alle vier Jahre ab dem 24. Dezember 2008 die Tätigkeit des Europäischen Justiziellen Netzes anhand eines von der Kommission in Zusammenarbeit…
Der Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen zwischen den Mitgliedstaaten („Netz“) durch die Entscheidung 2001/470/EG des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.