Erwägungsgrund 1 32009D0724
Nach Artikel 11 Absatz 2 des Beschlusses 2008/839/JI migrieren die an SIS 1+ teilnehmenden Mitgliedstaaten bis spätestens 30. September 2009 mittels der Übergangsarchitektur mit Unterstützung Frankreichs und der Kommission von N.SIS zu N.SIS II. Dieser Termin kann erforderlichenfalls nach dem Verfahren von Artikel 17 Absatz 2 des Beschlusses geändert werden.