Erwägungsgrund 9 32009D0724
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 67 Absatz 1 des Beschlusses 2007/533/JI des Rates eingesetzten und in Artikel 17 Absatz 1 des Beschlusses 2008/839/JI genannten Ausschusses —