Erwägungsgrund 4 32009D0728
Inzwischen ist die Verordnung (EG) Nr. 391/2009 in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass die Organisationen, die zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens über eine Anerkennung gemäß der Richtlinie 94/57/EG verfügten, ihre Anerkennung behalten. Diese Anerkennungen werden von der Kommission bis zum 17. Juni 2010 daraufhin überprüft, ob die Beschränkungen durch andere zu ersetzen oder aufzuheben sind.