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Eine Verlängerung der gemeinschaftlichen Anerkennung des „Polish Register of Shipping“ sollte am 29. September 2009 in Kraft treten, um ihre Durchgängigkeit zu gewährleisten.
Die gemeinschaftliche Anerkennung des „Polish Register of Shipping“ wird mit Wirkung vom 29. September 2009 unbeschränkt verlängert.
Die Kommission hat das „Polish Register of Shipping“ gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 94/57/EG bewertet. Diese Bewertung stützte sich auf die Ergebnisse…
Mit der Entscheidung 2006/660/EG sprach die Kommission dem „Polish Register of Shipping“ eine beschränkte Anerkennung für einen Zeitraum von drei Jahren aus.…
Die der Kommission aufgrund der Bewertungen und Überprüfungen vorliegenden Informationen zeigen, dass das „Polish Register of Shipping“ die Anforderungen und…
Diese Verordnung sollte am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und ab dem 9. Oktober 2009 gelten —
Inzwischen ist die Verordnung (EG) Nr. 391/2009 in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass die Organisationen, die zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens über eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.